Rahmenausschreibung und Wettspielordnung
1. Reglement
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. (DGV) sowie nach den Platzregeln. Die Wettspiele werden nach dem EGA-Vorgabensystem ausgerichtet. Alle DGV-Dokumente sind auf www.rules4you.de einzusehen. Die Platzregeln sind per Aushang und auf www.lufthansa-golf.club ausgewiesen.
Bei den Wettspielen dürfen nur vom The Royal and Ancient Golf Club of St Andrews (R&A) zugelassene Schläger und Bälle eingesetzt werden. Die aktuellen Listen zulässiger oder verbotener Ausrüstung werden auf www.randa.org geführt. Bei strittigen Fragen trifft die Spielleitung ihre Entscheidungen auf Grundlage des genannten Regelwerks und weiterer einschlägiger Vorschriften (z.B. Decisions).
2. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Vereins sind, sowie Mitglieder anerkannter inländischer oder ausländischer Golfclubs mit bestätigter Stammvorgabe.
Vom DGV oder einem Landesgolfverband gesperrte Spieler sind von der Wettspielteilnahme ausgeschlossen. An Clubmeisterschaften können nur Mitglieder des Lufthansa Golfclub Frankfurt teilnehmen.
3. Ausschreibung
Wettspiele werden durch Ausschreibung bestimmt, in der das Datum, der Wettspielbeginn, der Wettspielmodus und die Vorgabewirksamkeit, die Abschläge, bei Bedarf Vorgaben- und Teilnehmerbegrenzungen, die Meldegebühren für Mitglieder und Gäste, der Meldeschluss, die Preisklassen sowie namentlich die Personen der Spielleitung festgesetzt werden. Die Ausschreibungen werden im Wettspielkalender bekanntgegeben https://lufthansa-golf.club/al.... Weichen einzelne Bestimmungen einer Ausschreibung von denjenigen dieser Rahmenausschreibung ab, so gilt die Einzelausschreibung. Die Spielleitung behält sich bis zum Wettspielstart Änderungen der Ausschreibung vor. Maßgebend ist die aktuelle Bekanntmachung am Wettspieltag. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
4. Meldung
Anmeldungen für Wettspiele erfolgen über das Internet https://lufthansa-golf.club/al.... Ist das Teilnehmerfeld begrenzt, werden die einzelnen Meldungen nach Eingangsdatum und -uhrzeit berücksichtigt. Bei Bedarf werden Wartelisten geführt. Turniermeldungen können bis zum Meldeschluss storniert werden. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen am Start ist die Meldegebühr zu entrichten. Nach Meldeschluss eingehende Meldungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Bei weniger als zwölf zum Meldeschluss gemeldeten Teilnehmern entfällt das Wettspiel. Die Meldegebühr ist vor dem Start zu zahlen. Für Mitglieder erfolgt die Bezahlung per Lastschrift.
5. Startfolge
Die Startfolge wird von der Spielleitung festgelegt und durch Aushang an der Rezeption oder am Start bekanntgegeben. Die Startlisten stehen am Vortag des Wettspiels ab 17:00 im Internet https://lufthansa-golf.club/al...zur Verfügung.
6. Vorgabe
Wird die Stammvorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischen Meldeschluss und Spieltermin über die ausgeschriebene Höchstvorgabe hinaus heraufgesetzt, spielt der Spieler mit der zulässigen Höchstvorgabe. In vorgabewirksamen Wettspielen über mehrere Runden werden die Vorgaben der Teilnehmer nach jeder Runde fortgeschrieben.
7. Spielwertung
Bei gleichen Ergebnissen entscheidet – Netto unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe - eine Auswahl von Löchern nach Schwierigkeitsgrad. Zuerst werden die neun Löcher mit der Vorgabenverteilung 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 ausgewählt. Sind die Ergebnisse weiterhin gleich, entscheiden die sechs Löcher mit der Verteilung 1, 18, 3, 16, 5, 14, dann die drei Löcher mit 1, 18, 3 und bei erneuter Gleichheit das Loch mit der Vorgabenverteilung 1. Danach entscheidet das Los.
8. Preisvergabe
Siegerehrung und Preisverleihung finden unmittelbar nach der Auswertung des Wettspiels oder zu der in der Ausschreibung genannten Uhrzeit statt. Die Nettopreisklassen werden mit der Ausschreibung festgelegt, deren Einteilung richtet sich paritätisch nach der Beteiligung der gemeldeten Wettspielteilnehmer. Die Vergabe doppelter Preise (Brutto und Netto) ist ausgeschlossen. Gewinnt ein Spieler beide Wertungen, erhält er den Bruttopreis. Für Wettspiele, bei denen die Nettowertung im Vordergrund steht, etwa weil nur diese den Gewinner für weitere Ausscheidungen auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene qualifiziert, gilt Netto vor Brutto. Ist ein Gewinner bei der Siegerehrung nicht anwesend entfällt für diesen Spieler die Preisvergabe. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Pokal beim „Preis des Präsidenten“ sowie die Clubmeisterschaften.
9. Wettspielende
Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet. Zuvor ausgehängte Ergebnislisten gelten als vorläufig. Findet keine Siegerehrung statt, endet das Wettspiel mit Aushang der Ergebnisliste.
10. Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel
Die Spielleitung behält sich vor, langsame Spieler zu ermahnen und im Wiederholungsfall Strafen nach Regel 6-7 auszusprechen. Bei Wettspielen nach Stableford oder Gegen Par ist es ausdrücklich erwünscht, dass ein Spieler seinen Ball aufnimmt, sobald er keinen Punkt mehr erzielen oder das Loch nicht mehr gewinnen kann.
11. Spielaussetzung
Sieht sich die Spielleitung gezwungen, ein Wettspiel auszusetzen, erfolgt dies nach Regel 6-8. Es gelten die dort aufgeführten Pflichten des Spielers und bei Verstoß die genannten Strafen. Folgende Signaltöne sind zu beachten:
a) langer Signalton: sofortige Unterbrechung wegen Gefahr
b) wiederholt drei Signaltöne: sonstige Spielunterbrechung
c) wiederholt zwei kurze Signaltöne: Wiederaufnahme
Es liegt jederzeit im eigenen Ermessen des Spielers, bei Gefahr das Spiel zu unterbrechen. Erfolgt jedoch danach keine Spielaussetzung durch die Spielleitung, muss der Spieler sein Spiel unverzüglich wiederaufnehmen, ansonsten muss er disqualifiziert werden. Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so sind auch alle Übungsflächen gesperrt. Strafe bei Verstoß: Disqualifikation.
12. Entfernungsmessung
Der Einsatz von Entfernungsmessgeräten oder entsprechender Apps auf Multifunktionsgeräten (Smartphones etc.) ist gestattet, sofern sie ausschließlich die Entfernung messen. Befinden sich auf einem Gerät weitere Funktionen oder Apps, die zusätzliche Informationen bereitstellen (Schlägerwahl, Steigung, Höhe etc.), ist die Mitnahme des Geräts untersagt. Strafe bei Verstoß: Disqualifikation (Regel 14-3).
13. Golfcarts
Sofern die Spielleitung die Nutzung zum Schutz des Platzes am Wettspieltag nicht untersagt, dürfen Golfcarts benutzt werden.
14. Unsportliches Verhalten, Verstoß gegen die Etikette
Verhält sich ein Spieler unsportlich oder grob unsportlich, so kann der Vorstand gegen den Spieler folgende Sanktionen verhängen: a) Verwarnung, b) Auflagen, c) befristete oder dauernde Sperre für Wettspiele des Lufthansa Golfclub Frankfurt. Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport verstoßen wird (vorsätzlicher Verstoß gegen Regeln oder Etikette, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, Manipulation eines Wettspielergebnisses etc.), oder der Sportbetrieb oder andere Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung den Spieler ungeachtet der genannten Regelung nach Regel 33-7 disqualifizieren.
15. Veröffentlichungen
Durch die Anmeldung zum Wettspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis für die Verwendung seiner personenbezogenen Daten (Name, Vorgabe, Heimatclub etc.) zur Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten. Einzelheiten regeln die Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV, deren aktuelle Fassung auf www.golf.de zu finden ist. Der Veröffentlichung von Fotografien seiner Person auf der Website des Lufthansa Golfclub Frankfurt sowie in der Regional- oder Fachpresse stimmt der Teilnehmer ausnahmslos zu.